Rechtsprechung
FG Sachsen, 29.05.2009 - 6 K 352/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei zureichenden Gründen für eine Verzögerung der Sachentscheidung; Notwendigkeit der weiteren Aufklärung des Sachverhalts als zureichender Grund für die Verzögerung der Sachentscheidung
- Betriebs-Berater
Überlastung der Rechtsbehelfsstelle schließt Untätigkeitsklage nicht aus
- Judicialis
FGO § 46
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Steuerrecht: Gründe für eine Verzögerung der Sachentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei fehlender "Entscheidungsreife" des Einspruchs; Überlastung der Rechtsbehelfsstelle kein ausreichender Grund für verzögerte Einspruchsbearbeitung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unzulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei fehlender "Entscheidungsreife" des Einspruchs - Überlastung der Rechtsbehelfsstelle kein ausreichender Grund für verzögerte Einspruchsbearbeitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Überlastung der Rechtsbehelfsstelle schließt Untätigkeitsklage nicht aus
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO
Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2009 - 6 K 352/09
Die Klage ist entgegen ihrer missverständlichen Bezeichnung als Untätigkeitsklage nicht darauf gerichtet, die Untätigkeit der Behörde im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zu beenden (vgl. BFH, BStBl. II 1992, 673).Dieser Zweck wird verfehlt, wenn eine Untätigkeitsklage eingereicht wird, obwohl der Beklagte verfahrensrechtlich nicht in der Lage ist, eine Entscheidung in der Sache zu treffen (vgl. BFH, BStBl. II 1992, 673).
- BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer …
Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2009 - 6 K 352/09
Angesichts der abzeichnenden Rechtsprechung des BFH zur (Nicht-)Anwendung der Mindestentfernung (sog. 30 km Grenze) und der Entfernungspauschale bei Fahrten zu ständig wechselnden Arbeitsstätten (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezeber 2008 , VI R 39/07) ist es dem Beklagten zuzugestehen, diese auch im Streitfall maßgebliche Fragen über einen angemessenen Zeitraum zu prüfen. - FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Mobilfunktelefonen; …
Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2009 - 6 K 352/09
Die Untätigkeitsklage des § 46 FGO ist mithin dann unzulässig, wenn zureichende Gründe einer Verzögerung der Sachentscheidung vorliegen und auch eine Mitteilung hierüber ergeht (Sächsisches Finanzgericht , Urteil vom 15. Oktober 2008, 8 K 1490/07.).
- FG Niedersachsen, 02.07.2020 - 11 K 339/18
Betriebsausgabenabzug für eine stille Beteiligung
Keinen zureichenden Grund bilden Umstände, die allein im Bereich der Behördenorganisation liegen (z.B. Arbeitsüberlastung der Rechtsbehelfsstelle, s. BFH…, Urteil vom 27.04.2006, IV R 18/04, BFH/NV 2006, 2017; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29.5.09, 6 K 352/09, juris).